Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Waldemar Scholz – BFH vom 28.4.1964 – Az. f 915 EZ 7334/12
Der Gesellschafter Eckehard Kaminski einer erst noch zu gründenden GmbH (Waldemar Scholz Dressur Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Eckehard Kaminski kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Waldemar Scholz Dressur Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Eckehard Kaminski im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 20.10.2004
Aktenzeichen: a 730 0u 6072/14
GmbHR 1966, 37795