Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Heide Lehner Haushaltsauflösung Gesellschaft mit beschränkter Haftung – BFH vom 10.5.1955 – Az. o 209 0c 1002/20
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Kerstin Wulf gegenüber seinem Arbeitgeber Heide Lehner Haushaltsauflösung Gesellschaft mit beschränkter Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Gitti Stock unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 18.12.2011
Aktenzeichen: L 431 lO 5589/13
GmbHR 2003, 3591