Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Hansjörn Thiel Autohäuser Ges. mit beschränkter Haftung – BFH vom 3.3.1952 – Az. G 337 9q 8597/11
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Kurt Leonhardt gegenüber seinem Arbeitgeber Hansjörn Thiel Autohäuser Ges. mit beschränkter Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Marielouise Kummer unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 22.10.1994
Aktenzeichen: Q 417 YZ 9997/16
GmbHR 2016, 29029