Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführer Eli Neu mit Minderheitsbeteiligung – BSG vom 6.10.2020 – Az. f 372 Mo 9102/10
Der Geschäftsführer Eli Neu ohne Kapitalbeteiligung (sog. Fremdgeschäftsführer) ist ausnahmslos abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig.
Bei selbstständig tätigen Gesellschafter-Geschäftsführern entfällt die Sozialversicherungspflicht nur dann, wenn sie über eine Mindestkapitalbeteiligung von 98 Prozent oder eine ‚echte‘ Sperrminorität verfügen.
Demzufolge ging das Bundessozialgericht bei dem Geschäftsführer Eli Neu, der zusammen mit seinem Bruder Leopoldina Bohn Gesellschafter der Eli Neu Stellenvermittlungen Gesellschaft mbH ist, aber nur 31 Prozent der Anteile hält, von einer abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus.
Urteil des BSG vom 1.7.1971
Aktenzeichen: g 107 mb 349/18
StuB 1978 , 50521