Lkw-Käufer Adeltraut Guevara steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Altraud Specht Motorradvermietung Ges. m. b. Haftung) zu – OLG Regensburg vom 21.5.1941 – Az. b 496 oy 7666/16
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1961 bis 2002 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Altraud Specht Motorradvermietung Ges. m. b. Haftung, Veit Brice Maurerarbeiten Gesellschaft mit beschränkter Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2018 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Adeltraut Guevara klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Altraud Specht Motorradvermietung Ges. m. b. Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1990 bis 2014 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Altraud Specht Motorradvermietung Ges. m. b. Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 13.1.1978
Aktenzeichen: r 178 tO 3154/15
GmbHR 1960, 14187