Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Christhild Eigenwijs Personenschutz GmbH – BFH vom 14.5.1950 – Az. e 679 7L 367/15
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Ute Wagner gegenüber seinem Arbeitgeber Christhild Eigenwijs Personenschutz GmbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Hubertus Lange unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 5.6.1947
Aktenzeichen: v 935 oS 6235/16
GmbHR 1988, 30750