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TÜV Rheinland: Leitern und Tritte alle zwölf Monate prüfen lassenPrüfbericht als Nachweis der ArbeitgeberpflichtenUnabhängige und objektive Bewertung: TÜV Rheinland prüft vor Ort

Veröffentlicht

19.03.2021 – 10:00

TÜV Rheinland AG

TÜV Rheinland: Leitern und Tritte alle zwölf Monate prüfen lassen
Prüfbericht als Nachweis der Arbeitgeberpflichten
Unabhängige und objektive Bewertung: TÜV Rheinland prüft vor Ort


















Köln (ots)

Ob auf Baustellen, im Lager oder in Krankenhäusern – der Gebrauch von Leitern und Tritten gehört vielerorts zum Arbeitsalltag dazu. Zweckmäßige Verwendung und überlegter Umgang sind wichtig, um Unfälle mit den praktischen Hilfsmitteln zu vermeiden. Gleiches trifft auf die regelmäßige Kontrolle des Materials zu. Laut Betriebssicherheitsverordnung muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass Arbeitsmittel (Leitern) sicher verwendet werden können. Dies wird durch eine Prüfung, in der Regel alle zwölf Monate, sichergestellt. Arbeitgeber sollten dabei auf das Fachwissen von unabhängigen Prüforganisationen setzen. „Bei Leitern und Tritten ist ein objektives Urteil von außenstehenden Fachleuten zur Sicherheit der Materialien von Bedeutung“, sagt Martin Kohl, Experte für Fördertechnik von TÜV Rheinland. Zum einen verschafft die unabhängige Prüfung Arbeitgebern Gewissheit über den einwandfreien Zustand von Leitern und Tritten, zum anderen können Sie im Schadensfall durch Prüfberichte die ordnungsgemäßen Kontrollen und Erfüllung der Arbeitgeberpflichten nachweisen.

Versteckte Schwachstellen

Durch die mitunter intensive Nutzung gibt es viele mögliche Schwachstellen bei Leitern und Tritten, die auf den ersten Blick unerkannt bleiben. Sind die Leitern und Tritte dauerhaft Umwelteinflüssen ausgesetzt, steigt der Verschleiß zusätzlich – eine professionelle Bewertung durch unabhängige Experten ist umso erforderlicher. Diese erfolgt beim Prüfservice von TÜV Rheinland auch vor Ort, verzögert somit geplante Arbeitsabläufe kaum und benötigt nur wenig Vorlauf. „Unsere Experten kommen an den vom Auftraggeber gewünschten Ort, damit es möglichst keine Ausfallzeiten gibt“, unterstreicht Kohl.

Immer nur einzeln nutzen

Grundsätzlich gilt bei Leitern und Tritten: Die Betriebsanleitung – an den Leitern selbst häufig durch Piktogramme in Kürze dargestellt – ist jederzeit zu beachten. So sollte beispielsweise das Höchstgewicht bei der Belastung nicht überschritten werden. Dieses liegt bei vielen Leitern bei 150 Kilogramm. „Allein aus diesem Grund sind Leitern und Tritte immer nur einzeln zu benutzen. Aus Sicherheitsgründen sollte dies aber auch bei tragfähigeren Modellen immer gelten“, betont Kohl.

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Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:
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