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Nach Veröffentlichung des Gutachtens des Klimarats: Deutsche Umwelthilfe fordert ambitioniertes Sofortprogramm für den Gebäudebereich

Veröffentlicht

15.04.2021 – 15:01

Deutsche Umwelthilfe e.V.

Nach Veröffentlichung des Gutachtens des Klimarats: Deutsche Umwelthilfe fordert ambitioniertes Sofortprogramm für den Gebäudebereich


















Berlin (ots)

-  Deutsche Umwelthilfe fordert von Bauminister Seehofer ambitioniertes Paket an Maßnahmen, um CO2-Emissionen im Gebäudebereich nachhaltig zu senken 
-  DUH verklagt Bundesregierung auf geeignete Maßnahmen zur CO2-Reduktion im Gebäudesektor  

Der Expertenrat für Klimafragen der Bundesregierung („Klimarat“) hat heute seine Bewertung der Klimabilanz für die einzelnen Sektoren vorgelegt. Darin weisen die Expertinnen und Experten darauf hin, dass das verankerte Sektorenziel für den Gebäudebereich für das Jahr 2020 um 2 Millionen Tonnen CO2 verfehlt wurde. Bauminister Horst Seehofer muss jetzt bis spätestens 15. Juli ein Sofortprogramm vorlegen, das Maßnahmen enthält, mit denen die geforderten CO2-Einsparungen im Gebäudebereich realisiert werden können. Erst im März 2021 hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) auf Grundlage des Klimaschutzgesetzes die Bundesregierung auf Einhaltung der Klimaziele in den Sektoren Energie, Industrie, Landwirtschaft und auch Gebäude verklagt.

Das kommentiert Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH:

Herr Seehofer muss nun schleunigst seine Strategie ändern und Klimaschutz im Gebäudebereich mitdenken. Das hat er bisher versäumt – selbst auf der groß angelegten Wohnraumoffensive zum bezahlbaren Wohnen und Bauen war Klimaschutz kein Thema. Ein fataler Fehler, der nun mit dem Sofortprogramm in Form eines großen Maßnahmenpaketes schnell korrigiert werden muss. Mit unserer Klage machen wir deutlich, dass es rechtlich zwingend notwendig ist, geeignete Maßnahme zur CO2-Reduktion umzusetzen.

An erster Stelle muss das Klimaschutzinstrument CO2-Bepreisung so ausgerichtet werden, dass es auch wirken kann: Die Eigentümerinnen und Eigentümer müssen 100 Prozent der CO2-Preisumlage für unsanierte Gebäude und fossil betriebene Heizungen tragen. Denn nur sie können sich für Klimaschutz im Gebäudebereich entscheiden – und nicht die Mieterinnen und Mieter. Außerdem ist es dringend notwendig, eine bessere Datengrundlage für unseren Gebäudebestand zu schaffen. Dafür muss ab sofort für jedes Gebäude in Deutschland, egal ob privat oder öffentlich ein Energiebedarfsausweis angefertigt werden. Ohne Daten befindet sich die Bundesregierung weiter im Blindflug, das hat auch das Gutachten des Expertenrats deutlich gemacht. Zusätzlich brauchen wir endlich neue an die Klimaziele angepasste Vorgaben für den Neubau und Bestandssanierung, die jetzigen Vorgaben sind veraltet. Herr Seehofer sollte sich seiner Verantwortung gegenüber der Bevölkerung bewusst werden und diese einmalige und für ihn letzte Chance für den Klimaschutz im Gebäudesektor ergreifen.

Hintergrund:

Um die Klimaziele zu erreichen, muss das Sofortprogramm folgende wesentlichen Aspekte beinhalten:

-  Der Energiebedarf der Gebäude muss reduziert werden. Dazu müssen die Effizienzanforderungen verschärft werden (für Neubau Effizienzhaus 40 Standard, für Sanierungen Effizienzhaus 55 Standard). Eine Aufstockung der Fördermittel auf etwa 25 Milliarden Euro muss Bauherren und Eigentümer bei der Erfüllung der Standards unterstützen. Zu niedrige Standards dürfen nicht mehr gefördert werden. 
-  Es muss es einen sofortigen Förderstopp für fossile Heizungen geben - im letzten Jahr erhielten diese noch 350 Millionen Euro aus dem Marktanreizprogramm zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt. 
-  Damit der CO2-Preis im Mietwohnungsbereich echte Anreizwirkung entfalten kann, muss dieser vollständig von den Vermietenden getragen werden, da diese die Investitionsentscheidungen über die Heizungsanlage und energetische Sanierung treffen. 
-  Zudem müssen flächendeckend Energiebedarfsausweise für alle Gebäude etabliert werden, um den Gebäudebestand in Deutschland vergleichbar zu machen und Käufern und Mietern die Möglichkeit zu geben, eine Immobilie aus Klimasicht zu bewerten. 
-  Der gesamte Lebenszyklus von Gebäuden muss in Ordnungsrecht und Förderung in den Blick genommen werden, d.h. die Klimawirkung der Herstellung von Baustoffen, die Errichtung der Gebäude bis zur Wiederverwertung und dem Rückbau.  

Als Blaupause für das Sofortprogramm kann das Bundesbauministerium den Maßnahmenkatalog verwenden, den die DUH bereits im März gemeinsam mit Architektinnen und Architekten sowie Bau-Expertinnen und Bau-Experten vorgelegt hat. Ziel dieses Maßnahmenkatalogs sind eine Millionen klimaneutrale Sanierungen pro Jahr, eine Millionen Sanierungsfahrpläne bis 2025 sowie 100 Prozent Transparenz über den energetischen Zustand von Gebäuden.

Links:

Das Sofortprogramm finden Sie hier: https://ots.de/xEJ7YB

Pressekontakt:

Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin
030 2400867-74, 0170 7686923, metz@duh.de

Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz
0160 4334014, zerger@duh.de

DUH-Pressestelle:

Matthias Walter, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de

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